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   BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81   

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BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81 (https://dejure.org/1983,669)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 9 B 1610.81 (https://dejure.org/1983,669)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 9 B 1610.81 (https://dejure.org/1983,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 668
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81
    Das Urteil ist vor dem behaupteten Verstoß verkündet worden und kann somit von ihm nicht beeinflußt sein (vgl. Urteil vom 19. März 1976, - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, S. 278).

    Zwar könnte ein Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO als ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 133 Nr. 5 VwGO Bedeutung erlangen, wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Beratung des verkündeten Urteils infolge einer mehr als einjährigen Frist zwischen Verkündung und Zustellung sowie sonstiger Umstände nicht mehr gewährleistet ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1981 - 9 C 474.80

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81
    Bei diesen Vorschriften handelt es sich, jedenfalls im hier vorliegenden Zusammenhang, um eine spezielle Form der Gewährung des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs (Urteil vom 10. November 1981 - BVerwG 9 C 474.80 - BayVBl. 1982, 349), das verkürzt wird, wenn in einem Asylrechtsstreit ein Asylsuchender, der mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht in der Lage ist, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern, kein Dolmetscher hinzugezogen wird.
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81
    Nächste mündliche Verhandlung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie hier - innerhalb der mündlichen Verhandlung an jenen Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der geltend gemachte Verfahrensmangel geschehen sein soll (st. Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - BVerwGE 50, 344 [346]).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81
    Ein solcher wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 133 Nr. 5 VwGO kann jedoch nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der - hier nicht eingelegten - Verfahrensrevision erfolgreich gerügt werden (vgl. z.B. Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19).
  • BFH, 26.01.1977 - I R 163/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81
    Art. 103 Abs. 1 GG gehört nicht zu den Vorschriften, auf deren Einhaltung durch die Beteiligten gemäß § 295 Abs. 2 ZPO nicht verzichtet werden kann (vgl. dazu auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. Januar 1977, DB 1977, 804).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Als heilbare Verfahrensmängel sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenstellung bei Kohlndorfer, DVBl 1988, 474 ) insbesondere Verstöße gegen formale Ladungs-, Benachrichtigungs- oder Protokollierungsvorschriften angesehen worden (vgl. etwa BVerwGE 8, 149 ; 50, 344 ; Buchholz Nr. 28 zu § 105 VwGO; NJW 1977, 313 ; DÖV 1981, 840; NJW 1983, 2275), aber auch Verstöße gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 96 VwGO (BVerwGE 41, 174 ) oder Verstöße gegen § 55 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 GVG bei Übersetzungsmängeln im Falle eines zugezogenen Dolmetschers (NVwZ 1983, 668 f.), wobei einige der betroffenen Verfahrensvorschriften zugleich der prozessualen Sicherung des rechtlichen Gehörs dienen.
  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19

    Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen

    Andernfalls kann eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, auf dessen Einhaltung die Beteiligten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 2 ZPO verzichten können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1983 - 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 S. 2), nicht mehr gerügt werden.
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Zwar kann, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in Betracht kommen, wenn die Sprachmittlung durch den gemäß § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 55 VwGO zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übersetzungsfehlern zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der Angaben des Asylsuchenden geführt hat (Beschlüsse des Senats vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 B 104.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - A 2 S 1745/19

    Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs wegen fehlerhafter Übersetzung im

    Übersetzungsfehler müssen aber grundsätzlich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gerügt werden, ansonsten verliert der Asylsuchende sein Rügerecht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 29.04.1983 - 9 B 1610.81 - juris Rn. 3 und 4).

    Danach ist der Anspruch eines Asylklägers auf rechtliches Gehör in der Regel verletzt, wenn eine zureichende Verständigung mit dem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung geladenen Dolmetscher nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.01.2004 - 1 B 16.04 - juris Rn. 3 und vom 29.04.1983 - 9 B 1610.81 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200 - juris Rn. 7 und 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2018 - 19 A 70/18.A - juris Rn. 3 ff.).

    Übersetzungsfehler müssen aber grundsätzlich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gerügt werden, ansonsten verliert der Asylsuchende sein Rügerecht, da auf die Zuziehung eines Dolmetschers verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.1983, aaO juris Rn. 4 und 5; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2018 - 13 A 1861/18.A - juris Rn 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2018, aaO juris Rn 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.07.2006 - 5 LA 306/05 - juris Rn. 5).

    Das Unterlassen einer solchen Rüge gemäß § 173 VwGO iVm § 295 Abs. 1 ZPO ist aber dann entbehrlich, wenn dem Asylkläger der gerügte Übersetzungsmangel in der mündlichen Verhandlung nicht bekannt geworden wäre und auch nicht hätte bekannt sein müssen (so BVerwG, Beschluss vom 29.04.1983, aaO juris Rn. 5).

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Soweit der Kläger die fehlende Beteiligung eines Dolmetschers seiner Muttersprache arabisch in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht rügt, scheidet eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG schon deshalb aus, weil der Kläger diesen Umstand nicht bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt (zum Verlust des Rügerechts nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6), vielmehr ausdrücklich erklärt hatte, türkisch lesen und schreiben zu können.
  • BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinzuziehung eines Dolmetschers

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich auch im hier vorliegenden Zusammenhang um eine spezielle Form der Gewährung des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs (Beschlüsse vom 10. November 1981 - BVerwG 9 C 474.80 - BayVBl 1982, 349 und vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 S. 1).

    Er hat damit sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. Urteil vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 297 S. 46; Beschluss vom 29. April 1983 a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Bei der im Verwaltungsprozeß gemäß § 55 VwGO anwendbaren Vorschrift des § 185 GVG über die Hinzuziehung eines Dolmetschers handelt es sich zwar um eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs; der anwaltlich vertretene Kläger hätte aber zur Erhaltung seines Rügerechts den von ihm nunmehr mit der Beschwerde geltend gemachten Übersetzungsmangel durch einen Dolmetscher gemäß § 295 Abs. 1 ZPO in der mündlichen Verhandlung selbst rügen müssen (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    29. April 1983 - 9 B 1610.81, NVwZ 1983, 668 mwN für die Rüge, daß die Sprachvermittlung durch einen in der mündlichen Verhandlung hinzugezogenen Dolmetscher ungenügend gewesen sei; ebenso auch BVerwG vom 7. Oktober 1987 - 9 CB 20.87, NVwZ 1988, 348 für die Nichthinzuziehung eines Dolmetschers zur Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde in der - letzten - mündlichen Verhandlung; s auch BVerwG vom 29. Oktober 1987, Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 9 für den im letzten Verhandlungstermin unterbliebenen Sachvortrag des Berichterstatters; BVerwG vom.
  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Das gilt nicht nur für den Bereich des Zivilprozesses, sondern trifft in gleicher Weise auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren zu, sodass es einem Beteiligten freisteht, auf die ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte eingeräumten Äußerungsmöglichkeiten zu verzichten (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1983 - 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 S. 2 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 8 U 97/16

    Darlehensrückzahlungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine

    § 185 GVG ist als Ausprägung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG keine unverzichtbare Verfahrensvorschrift nach § 295 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1983 - 9 B 1610/81 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 8 C 23.89

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage -

  • BVerwG, 19.09.2023 - 9 B 14.23

    Zum Merkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2006 - 5 LA 306/05

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Anerkennung als

  • BVerwG, 22.04.1998 - 9 B 811.97

    Umfang des Grundsatzes auf rechtliches Gehör - Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zuziehung eines Dolmetschers für

  • BVerwG, 12.03.1985 - 9 B 273.84

    Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unvollständiger Übersetzung

  • BVerwG, 22.02.1984 - 9 B 1116.81

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung des Anspruchs

  • BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 16.04

    Vorliegen einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - A 2 S 111/20

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme im Asylverfahren bei Behauptung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 4 Sa 44/05

    Grundsatz des fairen Verfahrens; Anfechtung eines Prozessvergleichs; weil die

  • BFH, 09.02.2005 - X B 156/04

    NZB: Darlegung von Verfahrensmängeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 11 A 1967/23

    Aserbaidschan: Erfolglose Berufung; Asylsuchende haben prinzipiell keinen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 1649/03

    Konkludenter Verzicht eines Beteiligten auf (weitere) Beweiserhebung

  • BSG, 08.10.1992 - 5 BJ 160/92

    Dolmetscher - Eid - Sozialgerichtsverfahren - Revision -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 19 A 70/18

    Anspruch eines Asylbewerbers auf einen muttersprachlichen Dolmetscher bzw. auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 13 A 3298/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Asylverfahren; Ablehnung

  • BVerwG, 21.08.1985 - 9 B 293.85

    Auslegung ausländischen Rechts als tatsächliche Feststellungen - Voraussetzungen

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 B 946.97

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen der Rüge einer fehlerhaften Übersetzung durch

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 B 235.96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund im Falle

  • BVerwG, 06.12.1994 - 9 B 513.94

    Zusammenspiel von Übersetzungsfehlern eines Dolmetschers in

  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 1 LA 247/22

    Gehörsverletzung durch Abwesenheit eines Dolmetschers; Zuerkennung der

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 153/90
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 3 L 4844/99

    Dolmetscher Vereidigung; Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Vereidigung

  • OVG Niedersachsen, 05.12.1996 - 11 L 6644/96

    Zulassungsrecht (Asyl): kein Gehörsverstoß, wenn Betroffener sich rechtliches

  • BFH, 14.07.1993 - I B 108/92

    Verletzung der Grundsätze der Beteiligtenöffentlichkeit und der Öffentlichkeit

  • BFH, 09.02.1994 - II B 43/93

    Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung zur Grunderwerbsteuer

  • VGH Hessen, 18.09.1987 - 12 TE 553/87

    RECHTLICHES GEHÖR; DOLMETSCHER; AUSWAHL

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